Abmahnwelle rollt über Österreich
Ein niederösterreichischer Anwalt brachte unzählige Abmahnungen in Umlauf, wobei er österreichweit von kleinen und mittelständischen Unternehmen Schadenersatz in Höhe von € 190,00 einforderte. Seinen Anspruch begründete er mit einem Urteil des Landesgerichts München von Anfang 2022. Einer Schadensersatzforderung über € 100,00 war aufgrund der Verwendung von Google Fonts folge zu leisten, da laut dem deutschen Gerichtsurteil die Verwendung von Google Fonts ohne vorherige Einwilligung der Webseitenbesucher einen Datenschutzverstoß darstellte. Da in Österreich jedoch eine vergleichbare Entscheidung noch ausständig ist, muss die Frage eines Anspruches auf Schadenersatz erst geklärt werden.Woran allerdings nicht zu rütteln ist, ist der Umstand, dass die Verwendung von Google Fonts ohne Zustimmung des Nutzers definitiv nach der aktuellen Rechtslage nicht erlaubt ist. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht hier nicht aus, da die Google-Schriften bereits geladen wurden, wenn der User auf die Datenschutzseite kommt. Auch beim Cookie-Consent werden die Google-Fonts trotzdem abgerufen, auch wenn man "nur notwendige Cookies" akzeptiert.
Website auf Google Fonts prüfen
Als erste Maßnahme sollte jeder Websitebetreiber prüfen, ob die eigene Website Google Fonts nutzt. Dazu öffnet man über das Menü (Extras) die Quelltext-Anzeige. Wo man die verwendeten Schriftarten genau findet, hängt allerdings vom Browser ab. Sehr unkompliziert funktioniert das Auslesen über den Google Chrome. Einfach mit der rechten Maustaste den Punkt "Untersuchen" auswählen und anschließend den Reiter "Sources". Erscheint ein Wolkensymbol mit fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com, werden die Schriften über den Google Server geladen.Google Fonts lokal einbinden
Bei der Überprüfung der Google Fonts scheint auch die Schriftart auf, die in Verwendung sind. Über google-webfonts-helper.herokuapp.com kannst du zahlreiche Schriften herunterladen. Nach dem Download findest du den entsprechenden ZIP-Ordner mit den gewünschten Schriften. Diese Datei muss auf den Webspace hochgeladen werden. Anschließend müssen die Schriften in dein CSS eingebunden werden. Das hierfür notwendige Snippet wurde zuvor beim Schriftendownload angezeigt. Überschreibe nun die alte CSS-Datei mit der bearbeiteten Datei. Zugegeben, das ist für Laien nicht ganz einfach und hängt die Vorgehensweise natürlich auch vom verwendeten System ab. Für Wordpress-Seiten gibt es beispielsweise ein entsprechendes Plugin. Hat man die Website über einen Dienstanbieter erstellt, sollte man mit dem jeweiligen Ersteller diesbezüglich Kontakt aufnehmen. Das aktuelle EDELWEISS-CMS arbeitet natürlich mit auf den eigenen Server implementierten Schriften.Lies dazu auch "Ist deine Website DSGVO-konform?"