Gewinnspiele sind eine gute Möglichkeit, auf seine Marke aufmerksam zu machen und stoßen meist auf großes Interesse. Es ist eine tolle Möglichkeit, die Facebook-Community auszubauen, die Reichweite zu erhöhen und viele Interaktionen zu generieren. Wichtig ist jedoch, dass man sich vorher schlau macht, was genau zu beachten ist.
Zu allererst sollte der verloste Preis natürlich den Bedürfnissen der Fans entsprechen und eine Verbindung zum Unternehmen aufweisen. Letzten Endes sollen die Teilnehmer ja als Kunden gewonnen werden.
Sind Gewinnspiele auf
Facebook erlaubt?
Ein sorgfältig überlegtes Gewinnspiel kann die Fangemeinde aktivieren.
Was ist erlaubt?
- Teilnahme am Gewinnspiel durch Kommentar oder Like
- Teilnahme durch eine private Nachricht (PN)
- Teilnahme mit einem Bild
- Verlosung unter allen Likes
- Verlosung an den Kommentar oder das Bild mit den meisten Likes
- Verlosung an den „besten“ oder „kreativsten“ Kommentar
Was ist nicht erlaubt?
- Gewinnspiel teilen als Teilnahmevoraussetzung*
- Markierungen im Bild
- Nutzer muss etwas auf dem eigenen Profil posten
- Markieren von Personen, auch nicht der Teilnehmer am Gewinnspiel selbst und schon gar nicht seine Freunde
- automatische Teilnahme über einen #Hashtag
Was soll das Gewinnspiel-Posting enthalten
- Was kann man gewinnen?
- Ende des Gewinnspiels
- Wer ist teilnahmeberechtigt (z. B. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich; Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind; Eine Teilnahme ist pro Person nur einmal möglich.)
- Art der Gewinnermittlung (z. B. Zufall oder Bild/Kommentar mit den meisten Likes)
- Art der Gewinnbenachrichtigung ("Die Gewinner werden mittels PN benachrichtigt.")
- Wie wird der Preis übermittelt? "Der Gewinner sollte sich binnen X Tagen zurückmelden unter Angabe seiner Kontaktdaten, ansonsten verfällt sein Gewinnanspruch.
- Pflichtsatz: „Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert." Ergänzen kann man den Satz noch mit: "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist keine Barablöse möglich.“
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